Solon

Abb. 1 Solon (um 640 bis 560 v. Chr.)

(red) Solon (um 640 bis 560 v. Chr.), athenischer Staatsmann und Gesetzgeber. Als Angehöriger eines verarmten Adelsgeschlechts musste er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen und unternahm bereits in früher Jugend als Kaufmann ausgedehnte Reisen, welche ihn zwischen 570 und 560 v.Chr. auch nach Ägypten führten, wo ihm ägyptische Priester in Saïs von Atlantis berichtet haben sollen.

In den sozialen und politischen Auseinandersetzungen zwischen dem Adel und der verarmten Bauernschaft, von der ein großer Teil in Schuldknechtschaft geraten war, trat Solon im Jahr 594 v. Chr. zum Archon (Bezeichnung für die obersten Beamten in einigen griechischen Stadtstaaten) gewählt, als Schlichter auf, indem er eine Reihe von Reformmaßnahmen einleitete. So verbot er die Schuldknechtschaft und hob alle bestehenden Hypotheken- und Geldschulden auf, den Forderungen nach einer Neuverteilung des Grundbesitzes kam er jedoch nicht nach. Die Änderung des bestehenden Münz- und Maßsystems war ein wichtiger Schritt zur Förderung von Handel und Gewerbe.

Zu seinen weiteren Verfassungsänderungen gehörte neben Reformen im Ehe- und Familienrecht die Einteilung der Bürgerschaft in vier Zensusklassen auf der Basis ihrer jährlichen Ernteerträge: die Pentakosiomedimnoi, d. h. diejenigen mit einem Jahreseinkommen von 500 Medimnen (Scheffeln) Getreide, Wein oder Öl; die Hippeis (Ritter), die ein Pferd für den Militärdienst stellen konnten und deren Einkommen 300 Scheffel betrug; und die Zeugiten (Gespannbauern), die ein Ochsengespann stellen konnten und ein Einkommen von 200 Medimnen besaßen. Diesen fügte Solon die Theten hinzu, die besitzlosen Lohnarbeiter. Zu hohen politischen Ämtern hatten nur Angehörige der ersten drei Klassen Zugang, wobei nur Mitglieder der obersten Gruppe Archonten oder Schatzmeister werden konnten.

Den Theten räumte er zumindest das Recht ein, an der Volksversammlung teilzunehmen. Dies war ein bedeutender Schritt in Richtung Volksregierung, denn die Wahl der Volksversammlung durch die gesamte Bürgerschaft war die einzige Kontrollmöglichkeit über die Verwaltung. Zusammen mit den Rechten wurden jeder der vier Klassen auch militärische Pflichten übertragen. Da alle Wehrpflichtigen ihre Ausrüstung selbst zu stellen hatten, wurden nur die drei obersten Klassen zum Kriegsdienst herangezogen, wobei die beiden ersten Gruppen als Berittene und die dritte als Hopliten (Schwerbewaffnete) die attische Landarmee bildeten, während die Theten als Ruderer in den Triremen zum Dienst herangezogen werden konnten.

Als Gegengewicht zum Areopag (Gerichtshof aus einem Rat von Adeligen (Archonten) im antiken Athen, der auf einem niedrigen Felshügel gleichen Namens westlich der Akropolis zusammentrat) richtete Solon den Rat der 400 (Boule) aus je hundert erlosten Ratsherren der vier Phylen und ein Volksgericht (Heliaia) ein, in dem jeder unbescholtene athenische Bürger über 30 Jahre Mitglied werden konnte. Trotz aller Bemühungen um Vermittlung und Ausgleich stießen seine Reformen jedoch auf Unzufriedenheit, auf der Seite der wohlhabenderen Aristokraten wegen ihrer zu großen Zugeständnisse, beim gemeinen Volk, weil sie nicht weit genug gingen. Der allgemeine Widerstand soll so groß gewesen sein, dass Solon den Rat schwören ließ, zehn Jahre lang nichts an seinen Gesetzen zu ändern, als er die Stadt für einen längeren Zeitraum verließ.

Obwohl das solonische Reformwerk nicht in allen Details klar und teilweise umstritten ist, wird Solon heute im Allgemeinen als der Begründer der attischen Demokratie angesehen. Im Zentrum seiner Maßnahmen stand der Gedanke des gesunden Maßes und der rechten Mitte, wobei der Verantwortung der Bürger für den Staat ein bedeutender Stellenwert zukam, den er ebenso wie seine politischen Überzeugungen mit großem Schwung auch in elegischen und jambischen Dichtungen propagierte.



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Anmerkungen und Quellen

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